Zulassung des
Vorbereitungslehrganges:
Der Vorbereitungslehrgang der HJS erfüllt die Anforderungen des Landes Baden-Württemberg vom 6. März 1990 (Gesetzblatt Seite 95) und ist von den Kreisjagdämtern des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg anerkannt.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Absicht hat, die Jägerprüfung abzulegen und zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ein Anrecht auf die Ausbildung hat nur, wer die Lehrgangsgebühren in voller Höhe bezahlt hat.
Ausbildungsdauer:
Beginn des Lehrgangs mit dem Einführungsabend im September, Kursende Mitte April. Gemäß Jägerprüfungsordnung vom 07.02.2011 muss jeder Lehrgangsteilnehmer mindestens 130 Stunden theoretische und praktische Ausbildung nachweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Ein Drittel der Mindestausbildungszeit soll auf die praktische Ausbildung entfallen. Die HJS bietet in Theorie, Praxis und Schießen ausreichend Stunden an. |
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Änderungen vorbehalten | Heidelberg, im April 2011